Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag (AGB)

Landgasthof & Hotel Deutsche Eiche
Inhaber: Dennis Wunder
Ranertstraße 1, 81249 München

Wichtiger gesetzlicher Hinweis: Für Beherbergungsverträge besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB kein gesetzliches Widerrufsrecht, da Dienstleistungen im Zusammenhang mit Beherbergungsaktivitäten zu einem spezifischen Termin oder Zeitraum erbracht werden. Es gelten die nachstehenden vertraglichen Stornierungsbedingungen.


§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag).
  2. Vertragspartner sind der Landgasthof & Hotel Deutsche Eiche, Inhaber Dennis Wunder, Ranertstraße 1, 81249 München (nachfolgend „Hotel“) und der Kunde bzw. Gast (nachfolgend „Gast“).
  3. Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vor Vertragsabschluss ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
  4. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Gast nicht Verbraucher ist.

§ 2 Vertragsabschluss, -partner und Verjährung

  1. Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Gastes durch das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform (z. B. per E-Mail) zu bestätigen. Über das Online-Buchungssystem der Hotel-Website kommt der Vertrag verbindlich mit Abschluss des Buchungsvorgangs und Zugang der Buchungsbestätigung zustande.
  2. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
  3. Ansprüche des Gastes gegen das Hotel verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB verjähren Schadensersatzansprüche abweichend hiervon in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, es sei denn, sie beruhen auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung des Hotels, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder auf der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).

§ 3 Leistungen, Preise, Zahlung und Aufrechnung

  1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
  3. Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden gesetzlichen Steuern (derzeit 7 % USt. auf Beherbergungsleistungen und 19 % USt. auf gastronomische und sonstige Nebenleistungen). Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Aufhebung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dies nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
  4. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind sofort ab Zugang ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die sofortige Begleichung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug des Gastes gelten die gesetzlichen Verzugsregelungen (§ 288 BGB). Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie oder Anzahlung, zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden.
  6. Akzeptierte Zahlungsmittel vor Ort sind Barzahlung in Euro, gängige EC-/Girokarten sowie gängige Kreditkarten (Visa, MasterCard). Bei Online-Zahlungen gelten die im jeweiligen Buchungsportal bzw. Checkout angebotenen Zahlungsverfahren.
  7. Der Gast kann gegenüber einer Forderung des Hotels nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist oder wenn sie aus demselben Vertragsverhältnis stammt.

§ 4 Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe (An- und Abreise)

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, es sei denn, das Hotel hat die Bereitstellung bestimmter Zimmer ausdrücklich in Textform zugesagt.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder das Zimmer garantiert bzw. vorausbezahlt wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus einen Anspruch gegen das Hotel herleiten kann.
  4. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

§ 5 Rücktritt des Gastes (Stornierung, Abbestellung) und Nichtinanspruchnahme (No-Show)

  1. Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt.
  2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Gast bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin in Textform gegenüber dem Hotel ausübt.
  3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen.
  4. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren (branchenübliche DEHOGA-Grundsätze):
    • Standard-Stornofrist: Einzelbuchungen (bis zu 3 Zimmer) können bis 48 Stunden vor Anreisetag (15:00 Uhr) kostenfrei in Textform storniert werden.
    • Bei Stornierung nach Ablauf der Frist oder bei Nichtanreise ohne vorherige Stornierung (No-Show) ist der Gast verpflichtet, folgende Pauschalen zu entrichten:
      • bei Übernachtung ohne Frühstück: 80 % des vereinbarten Gesamtpreises
      • bei Übernachtung mit Frühstück: 70 % des vereinbarten Gesamtpreises
      • bei Halbpension / Pauschalarrangements: 60 % des vereinbarten Gesamtpreises
  5. Bei Gruppenbuchungen (ab 4 Zimmern) oder Buchungen zu Sonderzeiten (z. B. Oktoberfest, Messen, Großveranstaltungen im Raum München) gelten gesonderte Stornierungsfristen und Anzahlungsmodalitäten, die in der individuellen Buchungsbestätigung gesondert ausgewiesen werden (in der Regel kostenfreie Stornierung bis 28 Tage vor Anreise).
  6. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass der oben genannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

§ 6 Rücktritt des Hotels

  1. Sofern vereinbart wurde, dass der Gast innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hotels mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
  2. Wird eine vereinbarte oder verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
  3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls:
    • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen (z. B. zur Person des Gastes oder zum Aufenthaltszweck) gebucht werden;
    • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann;
    • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
    • ein Verstoß gegen § 1 Abs. 4 (unerlaubte Untervermietung) vorliegt.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

§ 7 Haftung des Hotels

  1. Das Hotel haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet es für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen. Eine Pflichtverletzung des Hotels steht der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
  2. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  3. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff. BGB (bis zum Hundertfachen des Beherbergungspreises für einen Tag, maximal jedoch bis zu 3.500 €, sowie für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten bis zu 800 €).
  4. Soweit dem Gast ein Stellplatz auf dem Hotelparkplatz zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalten haftet das Hotel nur nach Maßgabe der Ziffer 1.

§ 8 Hausordnung, Brandschutz, Haustiere und Hausrecht

  1. Der Gast verpflichtet sich zur Einhaltung der im Hotel aushängenden bzw. übergebenen Hausordnung.
  2. Alle Hotelzimmer sowie öffentlichen Bereiche des Hauses sind ausnahmslos Nichtraucherbereiche (dies gilt auch für E-Zigaretten und Verdampfer). Bei schuldhafter Zuwiderhandlung ist das Hotel berechtigt, dem Gast eine pauschalierte Reinigungsgebühr für den erhöhten Reinigungsaufwand (Sonderreinigung) in Höhe von 200,00 € in Rechnung zu stellen. Dem Gast steht ausdrücklich der Nachweis frei, dass dem Hotel kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Wird durch unbefugtes Rauchen schuldhaft ein Feueralarm ausgelöst, haftet der Verursacher für die daraus entstehenden Feuerwehreinsatzkosten und Folgeschäden.
  3. Das Mitbringen von Haustieren (Hunden) ist nur nach vorheriger Absprache und Bestätigung durch das Hotel in Textform gegen eine gesonderte Gebühr gestattet. In gastronomischen Bereichen mit offener Speisenausgabe (z. B. am Frühstücksbuffet) sind Tiere aus lebensmittelhygienischen Gründen nicht gestattet. Auf dem gesamten Hotelgelände gilt Leinenpflicht.
  4. Bei schuldhaftem Verlust von Zimmerschlüsseln bzw. Schließkarten haftet der Gast für die Kosten der Ersatzbeschaffung sowie, sofern erforderlich, für den Austausch des betroffenen Schließzylinders.
  5. Das Hotel übt in allen Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder nachhaltiger Störung der Nachtruhe (22:00 bis 07:00 Uhr) ist das Hotel nach vorheriger Abmahnung, bei besonders schweren Verstößen auch fristlos, zur außerordentlichen Kündigung des Beherbergungsvertrags und Erteilung eines Hausverbots berechtigt.

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Textform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels (München).
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist der Sitz des Hotels (München).
  4. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  5. Verbraucherstreitbeilegung: Gemäß § 36 VSBG weist das Hotel darauf hin, dass es nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet ist.
  6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.